AGB

1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte des tanzraum 9, Inhaberin Sarah Steinbauer.

2. Anmeldung

Mit Abgabe des Anmeldeformulars oder Absenden der Onlineanmeldung gibt der Kunde seinen Antrag auf Teilnahme an dem Tanzangebot des tanzraum 9, Inhaberin Sarah Steinbauer, ab. Dieser Antrag ist verbindlich. Bei Minderjährigen Personen muss der Antrag von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben bzw. abgesendet werden. Der Unterzeichnende Erziehungsberechtigte wird damit automatisch Vertragspartner des tanzraum 9. Jede Anmeldung ist personengebunden und nicht übertragbar.

3. Widerrufsrecht bei Onlineanmeldung

Du hast das Recht binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, die Onlineanmeldung zu widerrufen. Hierzu musst Du uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Deinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Dies ist möglich schriftlich per Post, per E-Mail an info@tanzraum9.de oder über das Widerrufsformular. Solltest Du innerhalb dieser Zeit bereits unser Angebot wahrgenommen haben, berechnen wir die Teilnahme anteilig.

4. Anmeldung mit TanzPass

Als Vertragswoche gilt jeweils der Zeitraum von Montag bis einschließlich Sonntag. Beginnt die Mitgliedschaft innerhalb einer bereits laufenden Kalenderwoche, kann die Nutzung ab dem vereinbarten Starttag erfolgen. In diesem Fall wird die erste Vertragswoche einmalig anteilig für den Zeitraum vom tatsächlichen Beginn der Mitgliedschaft bis einschließlich Sonntag berechnet. Ab dem darauffolgenden Montag wird die vereinbarte wöchentliche Vergütung vollständig berechnet.

Der Vertrag wird zunächst mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann vom Kunden mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. Endet die Mitgliedschaft während einer bereits laufenden Kalenderwoche, wird diese Kalenderwoche vollständig berechnet. Eine anteilige Berechnung für einzelne Tage während der letzten Kalenderwoche erfolgt nicht. Die Kündigung ist in Textform möglich.

5. Teilnahmeberechtigung mit TanzPass

Mit dem TanzPass können alle Kurse des oder der gebuchten Bereiche/s (Fitness, Linedance, Paartanz oder Solotanz) besucht werden. Der TanzPass ist nicht übertragbar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit dem TanzPass nicht ein bestimmter Kurs gebucht wird. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt, usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzung für einen ordentlich geleisteten Tanzunterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden müssen oder die Zusammenlegung von Tanzkursen Seitens des tanzraum 9 erfolgt.

6. Ruhezeit | Vertragspause

Innerhalb eines Zeitraums von jeweils zwölf Vertragsmonaten können insgesamt vier Wochen Ruhezeit eingerichtet werden. Eine Ruhezeit kann ausschließlich für vollständige Vertragswochen genommen werden. Als Vertragswoche gilt der Zeitraum von Montag bis einschließlich Sonntag. Die Mindestdauer einer einzelnen Ruhezeit beträgt daher eine vollständige Woche von Montag bis Sonntag. Die insgesamt vier verfügbaren Ruhewochen müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Diese können innerhalb des jeweiligen Zwölfmonatszeitraums frei auf einzelne oder mehrere vollständige Vertragswochen verteilt werden. Eine anteilige Ruhezeit für einzelne Tage oder Teile einer Vertragswoche ist ausgeschlossen.
Während einer ordnungsgemäß angemeldeten Ruhezeit ruhen die vertraglichen Leistungen des tanzraum 9 sowie die entsprechende wöchentliche Zahlungspflicht des Kunden. Die gewünschte Ruhezeit ist vor Beginn der jeweiligen Ruhezeit in Textform mitzuteilen. Nicht innerhalb des jeweiligen Zwölfmonatszeitraums genutzte Ruhewochen verfallen und können nicht auf den folgenden Zwölfmonatszeitraum übertragen, ausgezahlt oder anderweitig vergütet werden. Die Inanspruchnahme einer Ruhezeit verlängert die Mindestvertragslaufzeit nicht. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt auch während einer Ruhezeit bestehen.

7. Teilnahmeberechtigung bei Anmeldung mit 10er-Karte zu den Solotanz-, Linedance und Fitnesskursen

Die 10er-Karte ist 6 Monate gültig und nicht übertragbar. Sie berechtigt zur Teilnahme an unseren Solotanz-, Linedance und Fitnesskursen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der 10er-Karte nicht ein bestimmter Kurs gebucht wird, sondern 10 Stunden unseres Tanzangebots, das wir uns Vorbehalten zu ändern. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt, usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzung für einen ordentlich geleisteten Tanzunterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden müssen oder die Zusammenlegung von Tanzkursen Seitens des tanzraum 9 erfolgt.

8. Teilnahmeberechtigung bei Anmeldung zu einem abgeschlossenen Kurs: Hochzeitskurs | Intensivkurs | Workshop

Die Teilnahmeberechtigung beginnt mit der ersten Tanzstunde und endet mit der letzten Tanzstunde. Sofern es Parallelkurse gibt, kann jede Woche frei entschieden werden, an welchem Kurstermin der gebuchten Stufe teilgenommen werden möchte.

9. Unterrichtsangebot | Kursänderung | Lehrkräfte

Der tanzraum 9 stellt innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten Unterrichtsmöglichkeiten im Umfang von mindestens 40 Unterrichtswochen zur Verfügung. An gesetzlichen Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. Ein Anspruch auf Nachholung, Ersatzunterricht oder anteilige Erstattung der Vergütung aufgrund eines gesetzlichen Feiertags besteht Darüber hinaus kann der tanzraum 9 im Rahmen seiner Jahresplanung einzelne Tage oder vollständige Wochen als unterrichtsfreie Zeiten beziehungsweise Betriebsferien festlegen. Auch während dieser Zeiten findet kein regulärer Unterricht statt. Die vereinbarte Vergütung ist auf Grundlage des gesamten jährlichen Unterrichtsangebots kalkuliert. Die wöchentliche Zahlung stellt lediglich eine Aufteilung der vereinbarten Vergütung in wöchentliche Zahlungsbeträge dar. Sie ist daher nicht als Vergütung für eine bestimmte einzelne Unterrichtsstunde oder eine bestimmte Kalenderwoche zu verstehen. Aus diesem Grund bleibt die vereinbarte wöchentliche Vergütung auch in Wochen unverändert, in denen aufgrund gesetzlicher Feiertage, planmäßiger Betriebsferien oder anderer im Rahmen der Jahresplanung vorgesehener unterrichtsfreier Zeiten kein oder weniger Unterricht stattfindet.
Ein Anspruch auf Durchführung des Unterrichts durch eine bestimmte Lehrkraft, in einer bestimmten Kurszusammensetzung oder dauerhaft in einem bestimmten Kurs besteht nicht.
Der tanzraum 9 ist berechtigt, aus organisatorischen, personellen oder betrieblichen Gründen Lehrkräfte auszutauschen, Kurse zusammenzulegen, Kurszeiten anzupassen oder einzelne Kurse durch ein im Wesentlichen gleichwertiges Unterrichtsangebot zu ersetzen. Der Weggang oder Wechsel einer Lehrkraft sowie der Wegfall, die Zusammenlegung oder die organisatorische Veränderung eines einzelnen Kurses berechtigen grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung.

10. Nichtteilnahme

Eine Rückzahlung des Kurshonorars bei Nichtinanspruchnahme unserer angebotenen Kurse erfolgt nicht. Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzkurs nicht möglich ist, wird das Tanzabo ab dem Datum eines der Tanzschule vorgelegten ärztlichen Attests (Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) stillgelegt. Dies erfolgt aber nur, wenn eine mindestens 1-monatige Teilnahme krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen der Beitrag fortzuzahlen ist.

11. Zahlung TanzPass

Die vereinbarte Vergütung wird wöchentlich fällig. Die Höhe der wöchentlichen Vergütung ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag bzw. dem gewählten Angebot. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift. Die wöchentliche Zahlungsweise hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit oder die Kündigungsregelungen. Evtl. anfallende Gebühren für Rücklastschriften und deren Bearbeitung gehen zu Lasten des Vertragspartners, derzeit 9,00 €. Dies gilt nicht, wenn sie nicht von ihm zu vertreten sind.

12. Zahlung Wertkarten

Die Kursgebühr ist spätestens am ersten Kurstag vor der Tanzstunde zu entrichten, in Bar, mit Karte oder per Sepa-Lastschrift. Evtl. anfallende Gebühren für Rücklastschriften und deren Bearbeitung gehen zu Lasten des Vertragspartners, derzeit 9,00 € pro Person. Dies gilt nicht, wenn Sie nicht von ihm zu vertreten sind.

13. Preiserhöhung | Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingugen

Der tanzraum 9, Inhaberin Sarah Steinbauer behält sich vor die Tanzabo-Preise anzupassen. Außerdem ist er berechtigt, die Inhalte der AGBs einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderung oder Ergänzung ausschließlich zum Vorteil des Kunden ist. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule tanzraum 9, Inhaberin Sarah Steinbauer zumutbar ist. Sarah Steinbauer wird Ihnen in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von 4 Wochen vor deren in Kraft treten mitteilen („Änderungsmitteilung“). Der Kunde kann von einer solchen Änderungsmitteilung schriftlich oder per Email gegenüber der Tanzschule tanzraum 9, Inhaberin Sarah Steinbauer, widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird Sarah Steinbauer den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders Hinweisen.

14. Haftung

Tanzraum 9 bzw. Sarah Steinbauer haftet nicht für Schäden, welche sich der Schüler, Kunde bzw. Besucher beim Aufenthalt in den Unterrichtsräumen zuzieht. Ausgenommen hiervon sind vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr oder ihren Mitarbeitern verursachte Schäden.
Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie Wertgegenständen oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstands oder bei vorsätzlicher Sachbeschädigung ist Sarah Steinbauer ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des Kurshonorars. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

Einstellungen

Accessibility

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